Lexikon -Wartezeit bei vorsätzlicher Selbsttötung

Bei vorsätzlicher Selbsttötung, nach Ablauf der Wartezeit von bspw. 3 Jahren seit Zahlung des ersten Beitrages oder Wiederherstellung der Versicherung (Dreijahresfrist), ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

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